Wird zur Gründung eines Betriebsrats das Einverständnis der Mehrheit der Arbeitnehmer benötigt?
Nein.
Besteht in einem Betrieb noch kein Betriebsrat, können sich mindestens 3 Arbeitnehmer in einer sogenannten Initiativgruppe zusammenschließen.
In einer von diesen Initiatoren angesetzten Wahlversammlung wird sodann der Wahlvorstand gewählt.
Dieser muss ebenfalls aus mindestens 3 wahlberechtigten Arbeitnehmern bestehen.
Oft ist der Wahlvorstand mit den Initiatoren identisch.
Existiert ein Gesamt- oder Konzernbetriebsrat, dann hat dieser den Wahlvorstand zu bestellen (Mentorprinzip).