Wo kann ein Betriebsrat gegründet werden?

Es kann in jedem Betrieb in Deutschland ein Betriebsrat gegründet werden!

Voraussetzung für einen Betrieb im Sinne des § 1 Abs.1 S.1 BetrVG ist:

  1. die Zusammenfassung von vorhandenen Arbeitsmitteln für einen bestimmten Zweck = gezielter Einsatz der Arbeitsmittel – auf gewisse Dauer angelegt

und

  1. Steuerung des Einsatzes der Arbeitskräfte durch eine einheitliche Leitung = es bedarf eines einheitlichen Leitungsapparates, der für die wesentlichen personellen und sozialen Angelegenheit gemäß der §§ 87, 99 BetrVG zuständig ist.

a) Was versteht man unter „personelle Angelegenheiten“ ?

Einstellung, Entlassung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung

b) Was versteht man unter „soziale Angelegenheiten“ ?

Ordnung und Verhalten im Betrieb, Arbeitszeit und Überstunden, Urlaubsplanung, technische Überwachungseinrichtungen, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Lohn- und Gehaltsgestaltung, etc.

Voraussetzungen für einen selbstständigen/eigenständigen Betriebsteil im Sinne des § 4 Abs. 1 BetrVG:

Eigenständig sind Betriebsteile, wenn sie räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt liegen (in der Regel als Kriterium eine Kilometerentfernung von 45 bis 60 km, dazu grobe Faustformel: weite räumliche Entfernung vom BAG bejaht ab 1 Stunde Fahrtzeit für die einfache Fahrt), oder wenn die Aufgabenbereiche und die Organisation eigenständig sind – und wenn mindestens 5 ständig wahlberechtigte Arbeitnehmer vorhanden sind, von denen 3 wählbar sind.