Wie gründe ich einen Betriebsrat?

Die 4 “W-Fragen”

Stellen Sie zunächst fest,ob in Ihrem Betrieb ein BR gewählt werden kann?

Beachten Sie dabei die gesetzliche Grundlage!

Gesetzliche Grundlage:

Gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 BetrVG kann ein Betriebsrat gegründet werden

  1. in Betrieben oder selbstständigen Betriebsteilen
  2. mit in der Regel mindestens 5 ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern,
  3. von denen 3 wählbar sind.

Wichtig:

Zur Ermittlung der Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer zählen einfach die „Köpfe“! Auf die Anzahl der Stunden, die die Arbeitnehmer wöchentlich arbeiten und im Betrieb tätig sind, kommt es hierbei nicht an – daher zählen auch Teilzeitkräfte, Minijobber, etc. voll!