Wird zur Gründung eines Betriebsrats das Einverständnis der Mehrheit der Arbeitnehmer benötigt?

Nein.

Besteht in einem Betrieb noch kein Betriebsrat, können sich mindestens 3 Arbeitnehmer in einer sogenannten Initiativgruppe zusammenschließen.

In einer von diesen Initiatoren angesetzten Wahlversammlung wird sodann der Wahlvorstand gewählt.

Dieser muss ebenfalls aus mindestens 3 wahlberechtigten Arbeitnehmern bestehen.

Oft ist der Wahlvorstand mit den Initiatoren identisch.

Existiert ein Gesamt- oder Konzernbetriebsrat, dann hat dieser den Wahlvorstand zu bestellen (Mentorprinzip).